Der klassische Autoführerschein:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
18 Jahre
17 Jahre (begl. Fahren)
Theorie
Praxis
Klasse AM
Klasse L
Anhänger mit PKW oder leichtem LKW fahren:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
18 Jahre
17 Jahre (begl. Fahren)
Theorie
Praxis
Führerschein Klasse B
Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit Anhänger:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.
18 Jahre
17 Jahre (begl. Fahren)
Führerschein Klasse B
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einem Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
16 Jahre
Theorie
Praxis
keine
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist eine praktische Prüfung erforderlich.
18 Jahre
Theorie
Praxis
keine
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einem Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.
24 Jahre
Theorie
Praxis
keine
Starte den Motor!
Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Inhaber der Klasse B Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren. Dazu zählen Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Ein zusätzlicher Führerschein ist nicht erforderlich – die Berechtigung wird durch eine Fahrerschulung erworben und gilt nur innerhalb Deutschlands.
25 Jahre
Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
15 Jahre
Theorie
Praxis
keine
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
15 Jahre
Theorie
Praxis
keine
Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, einschließlich Anhänger. Dazu zählen auch Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
16 Jahre
Theorie
keine
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