Auto-Klassen

Du kannst schon 6 Monate vor dem Mindestalter mit der Führerscheinausbildung loslegen!

Klasse B / B197

Der klassische Autoführerschein:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Beinhaltet
  • Klasse AM

  • Klasse L

Klasse BE

Anhänger mit PKW oder leichtem LKW fahren:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Voraussetzung
  • Führerschein Klasse B

Klasse B96

Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit Anhänger:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Keine Prüfung
  • Voraussetzung
  • Führerschein Klasse B

Motorrad-Klassen

Du kannst schon 6 Monate vor dem Mindestalter mit der Führerscheinausbildung loslegen!

Klasse A1

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einem Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

  • Mindestalter
  • 16 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Voraussetzungen
  • keine

Klasse A2

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist eine praktische Prüfung erforderlich.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Voraussetzungen
  • keine

Klasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einem Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

  • Mindestalter
  • 24 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Voraussetzungen
  • keine

Starte den Motor!

Klasse B196

Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Inhaber der Klasse B Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren. Dazu zählen Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW. Ein zusätzlicher Führerschein ist nicht erforderlich – die Berechtigung wird durch eine Fahrerschulung erworben und gilt nur innerhalb Deutschlands.

  • Mindestalter
  • 25 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Keine Prüfung erforderlich
  • Voraussetzungen
  • Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Mofa

Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

  • Mindestalter
  • 15 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Voraussetzungen
  • keine

Klasse AM

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

  • Mindestalter
  • 15 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Voraussetzungen
  • keine

Trecker-Klasse L

Du kannst schon 6 Monate vor dem Mindestalter mit der Führerscheinausbildung loslegen!

Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, einschließlich Anhänger. Dazu zählen auch Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

  • Mindestalter
  • 16 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Voraussetzungen
  • keine

Jetzt anmelden

Bitte fülle das nachfolgende Formular aus. Wir melden uns schnellstmöglich, nachdem wir die Daten der Anmeldung gesichtet haben. Solltest Du innerhalb von 48h nicht von uns hören, ist evtl. etwas schiefgegangen. Bitte rufe in diesem Fall an.

Vielen Dank

Die Anmeldung wurde zugestellt, vielen Dank. Solltest du in den nächsten drei tagen nichts von mir hören, melde dich bitte per E-Mail, oder Anruf.